Rürup Rente
Als Rürup-Rente oder auch Basisrente wird umgangssprachlich eine seit 2005 staatlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet.
Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag.
Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (nur 30 % Teilauszahlung bei Rentenbeginn) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.
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